Trotz OZG ruhig schlafen

8 Dez

Der Termin naht: Bis zum 31. Dezember 2022 müssen rund 250 Dienstleistungen von den Kommunen auch online angeboten werden. So steht es im Onlinezugangsgesetz (OZG). Viele Behörden greifen auf das Serviceportal der regio iT zurück, so auch die Bundesstadt Bonn. Der modulare Aufbau und die anwenderfreundliche Gestaltung machen es so populär. Doch was bedeutet die Einführung des Portals und die Umsetzung des OZG eigentlich in der Praxis für jene, die vor Ort dafür verantwortlich sind?

Einen guten Einblick in die alltäglichen Herausforderungen gewährt Bonns Organisatorin für das OZG, Bianca Dembach, auf der städtischen Internetseite. Sie „entwirrt“ die Dienstleistungsbündel, die sich hinter den Leistungen verbergen, die ab 1. Januar 2023 online verfügbar sein müssen. Gemäß ihrer Rechnung stehen hinter den 250 „Bündeln“ etwa 2.500 Einzelleistungen, einige Anliegen liegen in der Zuständigkeit verschiedener Ämter, und all das muss passgenau zugeordnet werden.

Ein Dreier-Kernteam nahm die Vorarbeiten seitens der Stadt in Angriff, unterstützt von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern, sodass die Einführung des Bürgerportals durch die regio iT pünktlich erfolgen konnte. Die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden dann – coronagerecht – per Video statt vor Ort durchgeführt. Eine Lösung, die aus verschiedensten Gründen von den Bonnern bevorzugt wurde und problemlos vonstattenging, „bei einem System, das nutzerfreundlich und fast intuitiv zu benutzen ist“, wie Dembach auf www.bonn.de konstatiert. Ihr Fazit: Die Aussicht auf die fristgerechte Umsetzung der wichtigsten Prozesse aus Bürgersicht lasse sie auch angesichts des OZG ruhig schlafen.

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