Die Registermodernisierung soll zusammen mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sichere, staatliche Onlinedienste mit einfachen Antragsprozessen und kurzen Bearbeitungszeiten ermöglichen. Dabei gilt das sogenannte Once-Only-Prinzip, nach dem Daten und Nachweise nur noch einmal übermittelt werden sollen.
Am 6. April 2021 wurde das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit dem Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung als Stammgesetz soll die steuerliche Identifikationsnummer als registerübergreifendes einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten 51 Verwaltungsregister eingeführt werden.
Warum RegMoG?
Ziel der "Gesamtsteuerung Registermodernisierung" ist es, bis Ende 2025 eine nutzerfreundliche, zukunftsfähige und effiziente digitale Verwaltung zu schaffen. Die eindeutige Identifizierung von Personen in den Registern ist Voraussetzung für automatisierte Prozesse in den Verwaltungsbehörden, um Personenverwechslungen auszuschließen und ein registerübergreifendes Identitätsmanagement zu ermöglichen. Wie bereits beim Onlinezugangsgesetz (OZG) ist daher eines der wichtigsten Ziele der Registermodernisierung die Umsetzung des Once-Only-Prinzips für Verwaltungsleistungen.
Nach diesem Prinzip sollen staatliche Stellen, das Einverständnis der Bürger*innen vorausgesetzt, Daten und Nachweise, welche bereits vorliegen, selbst abrufen. Bürger*innen müssten Standardinformationen dann nur noch einmalig übermitteln.
Die regio iT hat sich bereits beim Gesetzgebungsverfahren zum RegModG über die VITAKO aktiv eingebracht und verfolgt dieses Thema seitdem in verschiedenen Gremien und Veranstaltungen. Auch an der Informationsveranstaltung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) vom 26.01.2023 haben wir teilgenommen. Dabei wurde auch auf die Verbindung zum grenzüberschreitenden Zugang zu Online-Verfahren hingewiesen und die damit verbundene Abhängigkeit in Bezug auf Umsetzung und Zeitplan; Stichwort: Single Digital Gateway-Verordnung (SDG) und Once-Only-Technical-System (OOTS).
Wir werden unseren Standpunkt in folgenden Themen vertreten:
- Welche Konsequenzen hat das Gesetz auf die von uns betreuten Kommunen?
- Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf unsere Dienstleistungen und die von uns betreuten registerführenden Fachverfahren?
- Wie können wir auf die technische Umsetzung (Standardisierung etc.) Einfluss nehmen?
Fragen zum Thema? Unser Vertrieb beantwortet Ihre Fragen gerne unter vertrieb@regioit.de.